Beschlussvorschlag:

 

Den von der Verwaltung mit dem Planverfasser ausgearbeiteten Berücksichtigungsvorschlägen die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonnenpark Falkenberg-Thann“ und den Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Sonnenpark Falkenberg-Thann“ betreffend wird beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben:

 

a) Erweiterung des Geltungsbereiches

Der Marktgemeinderat Falkenberg beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flurnummern 658 und 659 der Gemarkung Lengenfeld b. Tirschenreuth.

 

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Flächennutzungsplan

Der Marktgemeinderat Falkenberg billigt den vom Büro Trepesch ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonnenpark Falkenberg-Thann“ in der Fassung vom 10.09.2024.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan

Der Marktgemeinderat Falkenberg billigt den vom Büro Trepesch ausgearbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Freiflächen-Photovoltaikanlage „Sonnenpark Falkenberg-Thann“ in der Fassung vom 10.09.2024.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.