Beschlussvorschlag:

 

Der Marktgemeinderat Falkenberg hat Kenntnis von der Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Solarparks Bodenreuth/Thann“ auf Fl-Nr. 661, Gmkg. Lengenfeld b. Tirschenreuth und Fl-Nr. 950, Gmkg. Schönficht und beschließt daher die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.